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Brandschutz

Die zementgebundene Spanplatte CETRIS® wird anhand ihres Brandverhaltens der Brandklasse A2 zugeordnet, und zwar mit der ergänzenden Klassifizierung 1 (Raucherzeugung) und d0 (brennende Teilchen) - d.h. sie wird mit einer Gesamtklassifizierung von A2-s1,d0 als ein sog. feuerbeständiges, nicht brennbares Material betrachtet. Dank dieser Eigenschaft wird die CETRIS® Platte für den Brandschutz der Baukonstruktionen und für den eigentlichen Bau von Konstruktionen mit einem jeweiligen vorgeschriebenen Grad an Feuerbeständigkeit eingesetzt. Die Feuerbeständigkeit ist eine spezifische und entscheidende Eigenschaft von Baukonstruktionen. Sie wird zeitlich (in Minuten) ausgedrückt; es handelt sich hierbei um die Zeitspanne, während welcher die geprüften Konstruktionen fähig sind, den Einflüssen des sog. Normbrandes, d.h. eines bei exakt definierten Bedingungen verlaufenden Brandes, standzuhalten. Die Klassifizierung der Feuerbeständigkeit wird mittels einer Prüfung, einschließlich der Bedingungen der direkten Anwendung oder durch Methoden erweiterter Anwendung (Berechnungen, Extrapolation u.ä.) von einer dazu autorisierten Person ermittelt, die daraufhin ein entsprechendes Prüfzeugnis ausstellt. Die Feuerbeständigkeit wird in Minuten der folgenden Grundskala angegeben: 15, 30, 45, 60, 90, 120 und 180 Minuten. Die Werte der Feuerbeständigkeit der einzelnen Grenzzustände werden wie folgt gekennzeichnet:
  • R - Belastungsfähigkeit und Stabilität
  • E - Unversehrtheit
  • I - Dämmungsfähigkeit - Grenztemperatur an der nicht erwärmten Oberfläche
  • W - Grenzwert der Wärmestromdichte der nicht beheizten Plattenseite
  • S - Durchdringung der Verbrennungsprodukte

Für jede Konstruktion sind, im Einklang mit der jeweiligen Projektnorm, die entscheidenden Grenzzustände definiert, wonach daraufhin die geeigneten Konstruktionen gewählt werden, z.B.:

  • Eine Konstruktion, die die Bedingungen der drei grundlegenden Grenzzustände, d.h. Stabilität (R), Unversehrtheit (E) und Isoliervermögen (I) erfüllt, weist die Feuerbeständigkeit REI auf. Hierbei handelt es sich meistens um Anforderungen, die an tragende Brand-Trenn-Konstruktionen, d.h. Wände und Decken, gestellt werden
  • hingegen an nicht tragende Brand-Trenn-Konstruktionen (innere Trennwände, Untersichten) wird die Anforderung gestellt, eine Feuerbeständigkeit von nur 2 Grenzzuständen, also Kompaktheit (E) und Isoliervermögen (I), also EI, aufzuweisen
  • tragende Stabelemente (Träger und Säulen) müssen nur die Anforderung der Tragfähigkeit und der Stabilität - R - erfüllen


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Auswahl der geeigneten Platte:

Interaktiver Leitfaden