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Europas größter Hersteller von
zementgebundenen Spanplatten
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e-mail: cetris@cetris.cz

Brandschutzsysteme

Die zementgebundene CETRIS®-Spanplatte ist nach ihrer Feuerreaktion in die Klasse A2, mit der Ergänzungsklassifikation s1 (Raucherzeugung) und d0 (flammend brennende Partikel) eingeordnet, mit der Gesamtklassifikation ist sie A2-s1,d0, d.h. unbrennbares Material. Dank dieser Eigenschaft findet die CETRIS®-Platte Anwendung beim Brandschutz von Baukonstruktionen und dem eigentlichen Bau von Konstruktionen mit vorgeschriebener Brandsicherheit. Die Brandsicherheit ist spezifische und entscheidende Eigenschaft der Baukonstruktionen. Sie ist mit der Zeit (in Minuten) ausgedrückt und es handelt sich hier um die Periode, während welcher die geprüften Konstruktionen fähig sind, den Einflüssen des sog. Normbrandes, d.h. eines bei exakt definierten Bedingungen verlaufenden Brandes, zu widerstehen. Die Klassifikation des Feuerwiderstandes führt aufgrund einer Prüfung, einschließlich der Bedingungen der direkten Anwendung, oder durch die Methoden der erweiterten Anwendung (Berechnungen, Extrapolation u.ä.) eine Person durch, von welcher ein Brandklassifikationszeugnis ausgestellt wird. Der Feuerwiderstand wird in Minuten in der Grundskala: 15, 30, 45, 60, 90, 120 a 180 Minuten angegeben. Die Werte des Feuerwiderstandes der einzelnen Grenzzustände werden wie folgt gekennzeichnet:

  • R Tragfähigkeit und Stabilität
  • E Kompaktheit
  • I Isoliervermögen - Grenztemperatur
  • auf nicht erwärmter Oberfläche
  • W Grenzwert der Wärmestromdichte aus nicht erwärmter Seite
  • S Durchgang der Verbrennungsprodukte

Für jede Konstruktion sind, im Einklang mit der jeweiligen Projektnorm, die entscheidenden Grenzzustände definiert und danach werden die geeigneten Konstruktionen gewählt, z.B.:

  • Konstruktion, welche die Bedingungen der drei grundlegenden Grenzzustände, d.h. Stabilität (R), Kompaktheit (E) und Isoliervermögen (I) erfüllt, weist den Feuerwiderstand REI auf. Es handelt sich meistens um Anforderungen an tragende Brandtrennkonstruktionen, d.h. Wände und Decken
  • nicht tragende Brandtrennkonstruktionen (innere Trennwände, Untersichten) haben die Anforderungen an Brandwiderstand nur mit 2 Grenzzuständen, also Kompaktheit (E) und Isoliervermögen (I) definiert, also EI
  • für tragende Stabelemente (Träger und Säulen) werden nur die Tragfähigkeit und die Stabilität gefordert - R
  • die Feuerschutzabschlüsse, bei welchen die Kompaktheit (E) und das Isoliervermögen (I) gefordert werden, die früher als Abschlüsse von Typ PB gekennzeichnet wurden, sind gemäß der Norm ČSN 730810 als Abschlüsse von Typ EI gekennzeichnet, die Abschlüsse, die früher als PO gekennzeichnet wurden, d.h. in Fällen, wo die Kompaktheit (E) und der Grenzwert für Wärmestromdichte (Strahlung – W) gefordert wird, werden als Abschlüsse von Typ EW gekennzeichnet.
Die ausführlichen Informationen zu diesem Thema können Sie im PDF-Format downloaden.
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